Prof. Dr. Per Hendrik Heerma
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Steuerberater
Hamburg
Telefon: +49-40-468 99 15 0
Telefax: +49-40-468 99 15 15
Vita
Prof. Dr. Per Hendrik Heerma, geboren 1970, Ausbildung zum Bankkaufmann. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Wahlstation in New York. Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Konstanz mit anschließender Promotion zum Dr. jur. im Insolvenzarbeitsrecht.
Zugelassen als Rechtsanwalt und als Steuerberater
Honorarprofessor an der Universität Konstanz
Mitglied des Fachausschuss Insolvenz der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin.
Mitglied des Fachausschusses Insolvenzrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Bis 2007 Sozius in der Sozietät Metzeler · van Betteray.
Seit November 2007 Gründungspartner der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater.
Seit 2006 in Großverfahren in Norddeutschland bestellter Insolvenzverwalter (u. a. Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Neubrandenburg) mit den Schwerpunkten Produktion, Baugewerbe und Schifffahrt (Werften, Zulieferer, 1-Schiffs- KG, Emissionshäuser).
Verheiratet; 2 Kinder; wohnhaft in Hamburg.
Auszeichnungen
- Mehrfache Nennung in JUVE Wirtschaftskanzleien
- „TOP Anwalt Insolvenzrecht“, WirtschaftsWoche
- „TOP Anwalt Restrukturierung“, WirtschaftsWoche
- „TOP Kanzlei Insolvenzrecht“, WirtschaftsWoche
- „TOP Kanzlei Restrukturierung“, WirtschaftsWoche
Tätigkeitsschwerpunkte
- Insolvenzverwaltung
- Internationales Insolvenzrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
- Präventive Restrukturierung
Mitgliedschaften
- Fachausschuss Insolvenz der Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
- Fachausschuss für Insolvenzrecht bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Hamburgischer Anwaltsverein e.V.
- Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e. V.
- Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung, Deutscher Anwaltverein
- Norddeutsches Insolvenzrechtsforum Hamburg e. V.
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Steuerberaterkammer Hamburg
- Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e.V.
Publikationen
„Das geplante Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz: Abhilfeurteile und deren Umsetzung nach dem VDuG – Licht und Schatten bei der nationalen Integration des europäischen Verbraucherschutzrechts – 100 % eines Schadens wollen gut ersetzt sein“,
ZZP – Zeitschrift für Zivilprozess 2023, 425 ff.
„Insolvenzpläne mit Gesamtabgeltungsklauseln – Zum Umgang mit Risiken von Nachzüglerforderungen und weshalb § 259b InsO einer Korrektur bedarf“,
ZIP 2019, 2377 ff., zusammen mit Robert Bergmann, Universität Konstanz.
„Banken als Hinterlegungsstellen im Insolvenzverfahren – Schutzpflichten und Kontenausgestaltung“, zugleich Besprechung zu BHG-Urteil vom 07.02.2019, IX ZR 47/18,
ZIP 2019, 2000 ff., zusammen mit Karl Ole Rinck, Universität Konstanz.
„Zur vollstreckungsrechtlichen Zulässigkeit von sog. Gesamtabgeltungsklauseln in Insolvenzplänen – Zugleich ein Beitrag zum vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot“,
ZIP 2018, 949, zusammen mit Robert Bergmann, Universität Konstanz.
„Sicherheitenbestellung an Dritte für Verbindlichkeiten des Gesellschafters als verbotene Auszahlung i. S. d. § 30 GmbHG“, zugleich Besprechung zu BGH, Urteil vom 21.03.2017, IX ZR 93/16,
ZIP 2017, 1261, zusammen mit Herrn Robert Bergmann, Universität Konstanz
“Die Fortgeltung der Limitation Language in der Insolvenz”,
ZIP 2017, S. 803 ff., zusammen mit Herrn Robert Bergmann, Universität Konstanz
„Insolvenzrecht – Moderne Wege aus der Schuldenfalle und Wahrung der Gläubigerrechte“,
3. Auflage, begründetes Werk von Dr. Wilhelm Uhlenbruck,
DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag, ca. 180 Seiten, 2015
in: Praxishandbuch Gesellschaftsrecht, De Gruyter, 2. Auflage 2013, herausgegeben von Wolfgang Arens/Franz Tepper, ca. 80 Seiten:
- im Kapitel 8 „Das Mandat im Rahmen der Insolvenz der Gesellschaft“:
- „§ 42 Feststellung der Krise im insolvenzrechtlichen Sinn“
- „§ 43 Verhaltenspflichten für Gesellschafter und Vertretungsorgane“
- „§ 45 Der Eigenantrag der Gesellschaft – Eigenverwaltung und Insolvenzplan“
- im Kapitel 9 „Das Mandat im Rahmen der Insolvenz der Gesellschaft“:
- „§ 46 Steuerliche Folgen des Kapital- oder Darlehensverlusts oder der Inanspruchnahme aus Bürgschaften“
- „§ 47 Das Mandat im Eröffnungsverfahren“
- „§ 48 Das Mandat für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter“
- „§ 49 Das Mandat für den Gesellschafter und/oder Vertretungsorgane gegen den Insolvenzverwalter“
- „§ 50 Krise, Insolvenz und Strafrecht“.
„Die Aussonderungssperre im vorläufigen Insolvenzverfahren – vor und nach Einführung des § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO“,
in: Festschrift für Uwe Lissau, Beiträge aus Justiz, Kultur und Wissenschaft / hrsg. von Claudia Schilling, Wirtschaftsverlag NW, Verlag für Neue Wissenschaft, S. 73 ff., 2012.
„Der (insolvente) Kommanditist als Risiko für eine KG?“,
ZIP 2011, 981 ff.
„Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats in der Krise des Unternehmens“, zusammen mit Wolfgang van Betteray,
in: Der professionelle Aufsichtsrat, 2011, herausgegeben von Peter H. Dehnen, Frankfurter Allgemeine Buch.
„Insolvenzrecht – Wege aus dem modernen Schuldturm / Gläubigerrechte trotz Insolvenz“,
2. Auflage, zusammen mit Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck,
DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag, ca. 180 Seiten, 2009
„Neues BMF-Schreiben zum ´qualifizierten´ Rangrücktritt: wie sich ein Betriff verselbständigt“,
zusammen mit Dr. Jan Dirk Heerma, ZIP 2006, 2202
„Betriebsinhaberwechsel in der Insolvenz – Die Umsetzung von Art. 5 Richtlinie 2001/23/EG in England, Österreich und Deutschland“,
Dissertation, Hartung-Gorre Verlag, 224 Seiten, 2002.
„Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 14.09.2000, Rs. C-343/98, Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen“,
DZWiR 2001, 99.
Referententätigkeiten
- Lehrbeauftragter der Universität Konstanz für
- Deutsches und Internationales Insolvenzrecht, Kreditsicherheiten und Gesellschaftsrecht
- Buchführung und Bilanzierung
- Fortbildung Justiz Niedersachsen und Bremen
- Dozent in Fachanwaltslehrgängen für Insolvenzrecht