Sanierung und Fortführung statt Liquidation

Tätigkeitsbereiche

Der Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater ist die Sanierung und Insolvenzverwaltung mit einem deutlichen Fokus, restrukturierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Dabei haben wir immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Gesellschaften wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

Unsere besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten.

Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führen wir umfassende Umstrukturierungs- sowie Sanierungsmaßnahmen durch, so dass bisher verlustbringende Einheiten sich operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs sehen wir erst als letzte Maßnahme. Die zu unserer Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem Kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.

 

Konstruktive Lösungen schaffen Perspektiven

Die Stärke unserer Sozietät liegt in der Teamarbeit: Die Partner erarbeiten gemeinsam mit eigenen qualifizierten Mitarbeitern und Personaldienstleistern, die auf die Belange der Arbeitnehmerschaft in der Insolvenz spezialisiert sind, ergebnisorientierte Lösungen für die betroffenen Unternehmen. Bei Bedarf nutzen wir weitere Ressourcen innerhalb eines Netzwerkes externer Kooperationspartner, etwa in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Lohnbuchführung oder Inventarisierungsarbeiten.

Unser Anspruch ist jeweils, das Unternehmen zu erhalten und im Ganzen zu veräußern. Bei Bedarf schalten wir hierzu kompetente Merger & Akquisition-Berater ein.

Durch das in der Kanzlei vorhandene Wissen und unsere langjährige praktische Erfahrung können wir insolventen Unternehmen in einer Vielzahl von Fällen Perspektiven bieten, die einen Fortbestand des Unternehmens und gleichzeitig eine bestmögliche Quotenerwartung für die Gläubiger gewährleisten.

 

 

  • Insolvenzverwaltung, insbesondere Unternehmensfortführungen
  • Umsetzung von Sanierungskonzepten
  • Ausarbeitung von Insolvenzplänen
  • Treuhandstellung
  • Insolvenzrecht
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht
  • Steuerrecht, insbesondere in der Insolvenz
  • Europäisches und Internationales Insolvenzrecht