30. Juni 2021
Handelsblatt Best-Lawyers-Auszeichnung
Das Handelsblatt hat uns die Auszeichnung „Best Lawyers“ in der Kategorie „Beste Anwälte“ für das Rechtsgebiet „Restrukturierung und Insolvenzrecht“ verliehen. Über diese Anerkennung freuen wir uns sehr. Jedes Jahr werden mit den Best-Lawyers-Auszeichnungen Anwälte und Kanzleien hervorgehoben. Vielen Dank an die Personen, die Dr. Paul Fink und Dr. Hendrik Heerma empfohlen haben.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/best-lawyers-ranking-das-sind-die-besten-anwaelte-und-kanzleien-deutschlands-2021/26967810.html
Über FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater
Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater ist die Sanierung und Insolvenzverwaltung mit einem deutlichen Fokus, restrukturierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.
Die besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten.
Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach, Hamburg, Bochum, Bremen, Detmold, Erfurt und Wuppertal denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führt FRH umfassende Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch, so dass sich bisher verlustbringende Einheiten operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs betrachtet FRH erst als letzte Maßnahme. Die zur Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem Kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.