Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Dieses neue Sanierungsverfahren ermöglicht krisengeschüttelten Unternehmen, Instrumente in Anspruch zu nehmen, bevor ein Insolvenzverfahren beantragt werden muss. In seiner flexiblen Ausgestaltung gibt der neue Sanierungsrahmen Unternehmerinnen und Unternehmern den nötigen Spielraum, um selbstbestimmt die wirtschaftliche Krise abzuwenden.

Die Umsetzung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) erfolgte nach den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 (sog. Restrukturierungsrichtlinie). Diese sah die Einrichtung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (PRR) vor, um die Lücke zwischen der verfahrensgebundenen Sanierung im Insolvenzverfahren und der auf Konsens aller Beteiligten beruhenden, außergerichtlichen Sanierung zu schließen. Das neue Gesetz (StaRUG) ermöglicht Unternehmen in Not ohne das Stigma der Insolvenz eine Sanierung im überwiegenden Einvernehmen mit ihren Gläubigern.

Unternehmerinnen und Unternehmer bekommen also die Chance, frühzeitig ins Handeln zu kommen und ihr Unternehmen mit den verschiedenen Werkzeugen neu auszurichten. Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmern oder in die betriebliche Altersvorsorge sind ausgeschlossen. Das Management kann für die gesamte Zeit der Restrukturierung proaktiv am Steuer bleiben.

Zugangsvoraussetzung zum präventiven Restrukturierungsrahmen ist die Anzeige der Restrukturierungssache beim Restrukturierungsgericht, welcher eine Restrukturierungsplanung beizufügen ist. Im weiteren Verfahrensverlauf können – wenn nötig – Sanierungsinstrumente beantragt werden. Zur Sicherung des Vorhabens kann auch die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erwirkt werden.

Im Folgenden die wichtigsten Punkte des StaRUG:

In welcher Situation Sie sich mit Ihrem Unternehmen auch befinden, wir beraten Sie gerne, wie Ihnen die Sanierungswerkzeuge der außergerichtlichen Restrukturierung, der präventiven Restrukturierung (StaRUG) und des sanierenden Insolvenzverfahrens den Weg aus der Krise ebnen können.

Hier geht es zum Download: Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG).